Zweiradführerschein
ZWEIRADFÜHRERSCHEIN IN DER FAHRSCHULE IVO GEIßLER
Mach Deinen Führerschein.
Seit dem 19.01.2013 gibt es neue Richtlinien, die sogenannte Aufstiegsregelung. Sie greift, wenn Du einen Führerschein in der nächst höheren Fahrerlaubnisklasse erwerben möchtest. Nach 2 Jahren Vorbesitz musst Du eine Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule und die praktische Prüfung (keine theoretische Prüfung) absolvieren. Wenn Du allerdings das Mindestalter für die nächst höhere Klasse schon vor den 2 Jahren erreicht hast und den Führerschein der nächsthöheren Klasse erwerben möchtest, brauchst Du die komplette Ausbildung sowie die theoretische- und praktische Prüfung. Durch den Vorbesitz des Führerscheins der niedrigeren Klasse verkürzt sich die Ausbildungszeit allerdings.
Die Fahrschule Ivo Geißler bringt Dich schnell und sicher zum Zweiradführerschein der Klassen Mofa, AM, A1, A2 und A und der Erweiterung B196.
Die langjährige Berufserfahrung unserer freundlichen Fahrlehrer macht das Lernen besonders einfach und unterstützt Euch auf dem Weg zum Führerschein.
Mofa
- Mofa bis 50 ccm Hubraum und maximal 25 km/h Höchstgeschwindigkeit
- Mindestalter ist 15 Jahre
Klasse AM
- zwei und dreirädrige Kleinkrafträder + vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- Motorrad bis 50 ccm Hubraum und nicht mehr als 45km/h Höchstgeschwindigkeit
- Mindestalter ist 15 Jahre
Klasse A1
- Leichtkrafträder
- Motorrad bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung
- eingeschlossen AM
- dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW
- Mindestalter ist 16 Jahre
Klasse A2
- Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt
- mittelschwere Krafträder
- Motorrad bis 35 kW Motorleistung (48 PS)
- nach 2 Jahren Aufstiegsprüfung für die Klasse A
- beinhaltet AM und A1
- Mindestalter ist 18 Jahre
Klasse A
- Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Hubraum von mehr als 50 cm³ und bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
- beinhaltet AM, A1 und A2
- Mindestalter 24 Jahre (Direkteinstieg)
- Mindestalter 20 Jahre (bei Erweiterung)
Klasse B196
- Berechtigt zum Führen der Führerscheinklasse A1 im Inland
- Persönliche Vorraussetzung: Mindestalter von 25 Jahren / 5 Jahre Besitz der Klasse B
- Unterrichtsumfang: 4x theoretischer Unterricht á 90 Minuten / 5x praktischer Unterricht á 90 Minuten
- Keine theoretische und praktische Prüfung
Linkliste
- TÜV Hessen
- Führerscheinstelle Gelnhausen
- Kfz-Zulassungsstelle
- Bundesminesterium für Verkehr
- Kraftfahrbundesamt
- ADAC
- Svendura (tolle Reiseberichte mit dem Motorrad)
- Motorrad Weiterbildungszentrum
- Die Fahrhelden können Eure Fragen beantworten
- Prüfungsgebühren TÜV
- Bußgeldkatalog
- Prüfungsrichtlinien für Fahrerlaubnisbewerber
- Gutscheine TÜV